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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 115/03 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2004 - L 12 AL 115/03 (https://dejure.org/2004,17519)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - L 12 AL 115/03 (https://dejure.org/2004,17519)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten Leistungen; Gleichzeitige Gewährung von Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld; Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung wegen wesentlicher Änderung in den Verhältnissen; Wegfall der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 21.03.2003 - S 23 (19) AL 240/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 115/03
Wird zitiert von ... (2)
- SG Duisburg, 12.12.2017 - S 49 AS 3784/15
Rückforderung und Erstattung der bewilligten Unterkunftskosten augrund der …
Sofern teilweise in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB X ausgeführt wird, dass das Verschulden frühestens ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Änderung der maßgeblichen Verhältnisse zur Aufhebung führen kann bzw. eine Aufhebung spätestens ab dem - erstmaligen - Zeitpunkt des Eintritts der Bösgläubigkeit erfolgt, wenn diese nicht bereits zum Zeitpunkt der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse vorgelegen hat (…vgl. etwa: BSG, Urt. v. 19.02.1986 - 7 RAr 55/84, juris, Rn. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.01.2004 - L 12 AL 115/03, juris, Rn. 28;… Heße, in: BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, 46. Edition, Stand: 01.09.2017, Rn. 32;… Steinwedel, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 96. EL September 2017, § 48 SGB X, Rn. 53), versteht die Kammer diese Ausführungen nicht als abweichende Bestimmungen des maßgeblichen Zeitpunktes für das Vorliegen der Bösgläubigkeit i.S.d. § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB X. Vielmehr betonen diese Ansichten zu Recht, dass - unabhängig von einem bereits früheren Eintritt der Bösgläubigkeit oder einer Änderung der Verhältnisse - eine Aufhebung nach § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB X erst rückwirkend zu dem Zeitpunkt erfolgen kann, in dem beide Aufhebungsvoraussetzungen (Änderung und Bösgläubigkeit) erstmalig kumulativ erfüllt worden sind. - LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 651/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von zu Unrecht erbrachten …
Damit ist auch kein Raum für die Berücksichtigung von Mitverschulden der Beklagten (Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 10. Dezember 2004 - L 8 AL 15/04 - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juli 2004, - L 9 AL 381/02 - sowie Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2004 - L 12 AL 115/03 - sowie Urteil des Senats vom 10. Oktober 2006 - L 13 AL 3133/05 - zu § 50 Abs. 1 SGB X vgl. BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B - abgedruckt in Juris).